Abmahnsichere Webseite

Was du bei Texten und Fotos beachten musst

Texte

Texte darfst du nicht einfach irgendwo anders abschreiben, denn sie unterliegen dem Urheberrecht. Das bedeutet nicht nur, dass der Urheber das alleinige Recht hat über die Veröffentlichung zu entscheiden, sondern auch, ob ein Text kopiert und verändert werden darf. Dabei muss es sich bei dem Text nicht einmal um Werbung handeln, denn auch „normale“ Texte unterliegen dem Urheberrecht, genauso wie juristische Texte wie AGBs und Datenschutzerklärungen. Deshalb dürfen diese auch nicht einfach kopiert werden. Möchtest du also einen anderen Text bei dir auf der Webseite veröffentlichen, sei es auch nur ein Ausschnitt, brauchst du die Zustimmung des Urhebers. Diese Verpflichtung entfällt auch dann nicht, wenn du einen Vermerk auf das Copyright bzw. eine Quelle angibst.
D.h. Bei fremden Texten musst du also immer die Kette bis zum wahren Autor, dem jeweiligen Urheber zurück verfolgen und dir am besten eine schriftliche Erlaubnis einholen.

Darf ich dann auch gar keine Zitate nutzen?

Auf vielen Webseiten liest man Zitate, die entweder als Motto genommen werden oder zur Philosophie des Unternehmens passen. Im Urheberrecht ist vermerkt, dass die öffentliche Wiedergabe von Zitate durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt sein muss. Steht das Zitat also alleine (als Motto, Sinnspruch, etc.) wird damit kein besonderer Zweck verfolgt und und der Gebrauch ist nicht vom Zitatrecht gedeckt. Ein Zitat folgt dann einem besonderen Zweck, wenn ich mich mit den Zitatinhalten auseinander setze, es hinterfrage, beleuchte, eine Stellungnahme dazu abgebe, die natürlich eine gewisse Länge hat und nicht nur heißt: „Echt tolles Zitat“. Wenn du trotzdem unbedingt ein Zitat für „ästhetische Zwecke“ nutzen möchtest, dann wähle ein Klassisches, dessen Urheber bereits seit 70 Jahren nicht mehr unter uns weilt.

Fotos

Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Aber nicht nur Fotos, sondern auch Gemälde, Zeichnungen, Titelbilder, … Das heißt, dass auch Fotos aus dem Internet nicht einfach so verwendet werden dürfen. Auch nicht, wenn auf das Copyright  bzw. den Urheber verwiesen wurde. Wie bei einem fremden Text, gilt auch bei Fotos, dass ich die Nutzungsrechte nur vom Urheber erhalten kann. Das ist besonders wichtig, wenn ein Fotograf Fotos von dir, deinem Büro, deinen Produkten, etc. macht. Achte darauf, dass du die vollen Nutzungsrechte für alle Kanäle bekommst.
Lässt du deine Webseite bei einer Agentur erstellen und dafür auch enstprechende Fotos raussuchen? Dann solltest du darauf achten, dass hier wirklich schriftliche Nutzungsrechte vorliegen und dir am Ende der Zusammenarbeit übergeben werden.

Stockfotos

Gegen eine Gebühr kannst du dir Bilder in einer Bilddatenbank wie Fotolia, iStockphoto, oder  … aussuchen. Trotzdem musst du hier Obacht walten lassen, denn bei diesen Datenbanken ist die Nutzung genau festgelegt und angegeben. Darfst du das jeweilige Foto nur für den Printbereich nutzen oder auch für deine Social Media Kanäle und welche Bedingungen sind daran geknüpft? Darfst du das Foto verändern? Auch Text auf dem Foto ist schon eine Veränderung.

Oftmals wird ein Copyrightvermerk verlangt. In diesem Fall musst du also angeben, wer das Foto gemacht hat. Das kann entweder im oder am Bild bzw. in einem Bildnachweis geschehen. Aber den genauen Ort zur Angabe musst du im Einzelfall in den jeweiligen Nutzungsbedingungen nachschauen. Ein Mouse-Over, also wenn du mit der Maus über das Bild fährst und dann erscheint Text, reicht nicht aus.

Es gibt auch allerdings auch lizenzfreie Bilddatenbanken, also Datenbanken, wo du die Bilder ohne Urheberrechtshinweis verwenden kannst. Pixabay und Unsplash sind übrigens meine Favoriten. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Es kam in der Vergangenheit vor, dass Leute Fotos eingestellt haben ohne Urheber von diesem zu sein. Solltest du ein derartiges Bild verwenden, kannst auch du dafür belangt werden, auch wenn du denkst, dass du ein lizenz- und kostenfreies Bild benutzt und den Urheber angegeben hast.

Achte bei Fotos generell darauf, dass keine Marke zu sehen ist, denn das jeweilige Markenlogo (oder was auch immer auf dem Foto zu sehen) ist, ist mit großer Sicherheit rechtlich geschützt.
Wenn du selber Fotos machst, dann pass auf, dass keine weiteren Leute abgebildet sind und wenn doch, dann hole dir die schriftliche Einverständniserklärung. Darin sollte enthalten sein, wofür und für welche Kanäle du das Foto nutzen möchtest.

Fotos in den Social Media Kanälen

Wenn du ein Foto auf sozialen Plattformen postest, erhalten diese ein Nutzungsrecht an dem Bild. Wenn du dir also ein Nutzungsrecht vom Urheber holst, achte darauf, dass es auch für die sozialen Kanäle gilt. Das gilt auch für Stockfotos. Schaue hier in den jeweiligen Nutzungsbedingungen nach.

Wenn du auf Facebook zu einem anderen Beitrag verlinkst, erscheint häufig ein Vorschaubild in deinem Post. Streng genommen handelt es sich bei diesem Vorschaubild um einen Rechtsverstoß, da du den Urheber ja nicht gefragt hast, ob du das Foto nutzen kannst. Dennoch wird wahrscheinlich jeder froh sein, dass du den Beitrag geteilt hast, sodass die Abmahnwahrscheinlichkeit eher gering ist.

Eigene Fotos machen

Was hältst du davon eigene Fotos zu machen? Nimm dir einfach einen Post-It-Zettel, schreibe deine Botschaft rauf und fotografiere diesen Zettel zum Beispiel vor einer bunten Wand, so wie in diesem einfachen und schnellem Beispiel.

Oder mache Sketchnotes zu einem bestimmten Thema. Deiner Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt 😉

 

Ahoi, ich bin Michaela.

Ich helfe Frauen, die weder gelernte Webdesignerinnen sind, noch ein IT-Studium haben, aber dennoch mit Webdesign, WordPress oder anderen technischen Dienstleistungen volle Power durchstarten wollen, fabelhafte Webseiten zu erstellen und ein erfolgreiches Web-Business aufzubauen. 

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